Skip to content

Schadenfall

Nach einem Verkehrs­unfall stehen Geschädigte oft vor einer Viel­zahl von Heraus­forderungen, insbesondere in der Schaden­regu­lierung. Mit unserem Team können Sie sicher­stellen, dass alle Ihre berechtigten An­sprüche konsequent ver­folgt werden.

Was ist Schaden­regulierung?

Die Schaden­regulierung ist der Prozess der formalen Abwicklung von Ersatz­an­sprüchen gemäß § 249 BGB nach einem Verkehr­sunfall. Dabei werden sowohl Sach­schäden als auch Personen­schäden berück­sichtigt.
  • Haft­pflicht­fall (un­ver­schuldeter Unfall): Die gegnerische Ver­sicherung über­nimmt die Kosten für die Schaden­regu­lierung, ein­schließlich Gut­achter­honorar und Anwalts­kosten.
  • Kasko­fall: In der Regel hat die Ver­sicherung das Weisungs­recht für die Beauf­tragung eines Gut­achters, abhängig von den ver­trag­lichen Bedingungen.

Ihre Rechte bei der Schaden­regulierung

Ein un­ab­hängiger Kfz-Gutachter ist essenziell, um Ihre An­sprüche voll­ständig zu doku­mentieren und durch­zu­setzen. Zu den wichtigsten An­sprüchen zählen:

Übernahme von Reparatur­kosten

Für die Reparatur in einer Fach­­werk­­statt gemäß Her­­steller­­vor­gaben

Gut­achter­honorar

Voll­­ständige Kosten­­über­­nahme durch die gegner­ische Ver­sicherung

Nutzungs­aus­fall­ent­schädigung

Alternativ kann ein Miet­wagen be­an­sprucht werden

Schaden­ersatz für Wert­minderung

Auch als merkantiler Minder­wert bekannt

Schmerzensgeld

Bei Personen­schäden, ggf. inkl. Ver­dienst­ausfall oder Heil­be­handlungs­kosten

Abschlepp­kosten oder Ver­schrottungs­kosten

Bei Total­schäden

Fiktive Abrechnung

Aus­zahlung des Schaden­summe ohne Ver­pflichtung zur Reparatur

Un­ab­hängiger Gut­achter versus Kosten­vor­an­schlag

Ein Gutachten bietet eine voll­ständige Dokumentation aller Schaden­positionen, während ein Kosten­vor­an­schlag wichtige Positionen wie Nutzungs­aus­fall oder Wert­minderung oft nicht berück­sichtigt.
  • Bagatell­schaden (< 950 €): Ein Kosten­vor­an­schlag ist aus­reichend; die Ver­sicherung muss das Gutachter­honorar nicht übernehmen.
  • Schaden > 950 €: Ein Gut­achten ist not­wendig und wird voll­ständig von der gegnerischen Ver­sicherung getragen.

Ablauf der Schaden­regulierung

Schritt 1
Schadenmeldung
Wir melden den Unfall­schaden frist­gerecht bei der gegner­ischen Ver­sicherung.
Schritt 2
Beauftragung eines Gutachters
Ein un­ab­hängiger Kfz-Sach­ver­ständiger dokumentiert den Schaden und alle relevanten Schaden­positionen.
Schritt 3
Erstellung des Gutachtens
Wir erstellen ein kompetentes Gut­achten inklusive Foto­doku­mentation, Kalkulation der Reparatur­kosten und eventueller Wert­minderung.
Schritt 4
Schadenabwicklung
Wir unter­stützen Sie bei der Kommunikation mit der Ver­sicherung und ggf. Ver­mittlung eines Fach­anwalts.
Schritt 5
Reparatur oder Auszahlung
Wir bieten Ihnen wahlweise eine konkrete Reparatur des Fahr­zeugs oder eine fiktive Ab­rechnung.

Besonder­heiten bei der Schaden­regulierung

  • Fahrer­flucht: Der Zentral­ruf der Ver­sicherer oder die Verkehrs­opfer­hilfe können bei der Regulierung helfen.
  • Wirt­schaft­licher Total­schaden: Der Wieder­beschaffung­swert dient als Basis für die Regulierung.
  • Probleme mit der Ver­sicherung: Ein speziali­sierter Anwalt kann gegen Kürzungen oder Ver­weigerungen vorgehen.

Häufige Fragen zur Schaden­regulierung

Wie lange dauert die Schaden­regulierung?
Die Schaden­regulierung nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in An­spruch – abhängig von der Fall­komplexität.
Wer zahlt die Gutachter- und Anwalts­kosten?
Die Ver­sicherung des Unfall­ver­ur­sachers, sofern die Schuld­frage geklärt ist.
Was kann ab­ge­rechnet werden?
Neben den Reparatur­kosten auch Ab­schlepp­kosten, Nutzungs­aus­fall, Ver­dienst­aus­fall und bei Total­schäden auch die Ver­schrottungs­kosten.

Unser Service für eine schnelle Schaden­regulierung

Schnelle Reaktion

Schaden­dokumentation und Gut­achten­er­stellung innerhalb von 24 Stunden

Vor-Ort-Service

Flexibilität auch am Arbeits­platz oder am Unfall­ort

Unterstützung bei der Abwicklung

Direkte Kommunikation mit Ver­sicherungen und Anwälten

Rolle der Polizei bei der Schaden­regulierung

Die Polizei spielt in der Schaden­regulierung eine wichtige, aber situativ abhängige Rolle.

Wann ist die Polizei hin­zu­zu­ziehen?

  • Pflicht bei Personen­schäden: Bei Ver­letzungen ist die Unfall­auf­nahme durch die Polizei gesetzlich vor­ge­schrieben.
  • Empfehlung bei Streitig­keiten: Bei Un­einig­keit über den Un­fall­hergang oder aggressivem Verhalten ist das Hin­zu­ziehen der Polizei gerecht­fertigt.
  • Beweissicherung: Brems­spuren, Schäden oder andere Hinweise können dokumentiert werden. Dies erleichtert die Klärung der Schuld­frage in Ver­bindung mit einem Gut­achten.

Wichtig zu wissen:
Die Polizei klärt nicht automatisch die Schuld­frage. Zusätzliche Beweise, wie Fotos und Berichte eines un­ab­hängigen Kfz-Gutachters, bleiben entscheidend.

Dauer und Fristen der Schaden­regulierung

Typische Dauer:

  • Reguläre Schaden­regulierung: 4 bis 8 Wochen
  • Ver­zögerungen durch Ver­sicherungen sollten nicht un­be­antwortet bleiben.

Wichtige Fristen:

  • Schaden­meldung durch den Ver­ur­sacher: Inner­halb von 1 Woche (§ 7 AKB)
  • Eigene Ver­sicherung informieren: Auch im Haft­pflicht­fall ratsam, insbesondere bei Teil­schuld

Umgang mit Problemen bei der Schadenregulierung

  • Kürzungen durch die Ver­sicherung: Ein erfahrener Anwalt und ein Kfz-Sach­ver­ständiger können Ihre Ansprüche über­prüfen und durch­setzen.
  • Zahlungs­ver­weigerung: Bei klarer Schuld­frage kann eine Klage erwogen werden. Ein spe­ziali­sierter Anwalt kann Sie über den besten Weg beraten.
  • Höher­stufungs­schaden vermeiden: Bei kleineren Schäden unterhalb der Bagatell­grenze ist eine Einigung ohne Ver­sicherung möglich. Nutzen Sie ein schrift­liches Einigungs­protokoll, um Miss­ver­ständnisse zu vermeiden.

Besonderheiten bei der Schaden­regulierung

Leasing­fahrzeuge:
  • Die Schaden­ab­wicklung erfolgt in Ab­stimmung mit dem Leasing­geber.
  • Die Schaden­ersatz­an­sprüche stehen dem Eigentümer (Leasing­geber) zu.
Ausländische Fahrzeuge:
  • Zuständigkeit: Deutsches Büro Grüne Karte (e.V.)
  • Unter­stützung bei Fahrer­flucht: Ver­kehrs­opfer­hilfe

Professionelle Unter­stützung ist der Schlüssel

Unabhängige Kfz-Gutachter und spezialisierte Anwälte bieten Ihnen die Expertise, um Ihre Ansprüche voll­ständig durch­zu­setzen und lang­wierige, nerven­auf­reibende Prozesse zu vermeiden.

Ihre Vorteile mit einem Sach­ver­ständigen

  • Voll­ständige Beweis­sicherung und Dokumentation
  • Unter­stützung bei der Kommunikation mit Ver­sicherungen
  • Sicherung aller Schaden­positionen, ein­schließlich Nutzungs­aus­fall und Wert­minderung.
Profitieren Sie von einer kosten­freien Erst­beratung und einem um­fassenden Service, der Ihnen die Schaden­regulierung erleichtert!
Skip to content